DR. KURT PIESLINGER
1. Juni 2016
„Ein Gesetzentwurf (Allgemeines Verfahrens Gesetz – AV-G) mit mehreren wirtschafts-freundlichen Verbesserungen liegt bereits im Bundeskanzleramt – unsere Grundlagenarbeit im Institut Wirtschaftsstandort Oberösterreich beginnt damit konkret Früchte zu tragen“, stellt IWS-GF Gottfried Kneifel fest. „Mehrere Punkte aus dem 15-Punkte-Konzept zur Deregulierung und Entbürokratisierung im Behördenverfahren werden damit realisiert.“
Während sich derzeit noch ein Betrieb für die Genehmigung seiner Betriebsanlage separat an die Bau-, Wasser-, Naturschutz- und Gewerbebehörden wenden muss, soll in Zukunft die Bezirkshauptmannschaft als One-Stop-Shop agieren und das Prinzip „eine Anlaufstelle, ein Bescheid“ verwirklichen. Diese Verfahrenskonzentration soll eine spürbare Entlastung für alle BürgerInnen sowie für Unternehmen bringen. Außerdem soll es die Wahlfreiheit geben, ob man einen zivilen oder einen Amts-Sachverständigen beizieht. Zusätzlich sollen einfache Genehmigungsverfahren beschleunigt werden. Betriebsanlagen mit geringfügigem Gefährdungspotential sollen künftig noch schneller genehmigt werden. Die Verfahren werden noch straffer geführt, besonders was die notwendigen Projektunterlagen betrifft. Melde- und Informationspflichten sollen reduziert, Veröffentlichungen ausschließlich auf elektronischem Weg geprüft werden. Damit soll Unternehmen mehr Zeit für ihre Kernaufgaben bleiben.