11. Januar 2020
Wie Oberösterreichs LH Thomas Stelzer als Vorsitzender der Landeshauptleutekonferenz angekündigt hat, beginnen in Kürze die Finanzausgleichsverhandlungen zwischen Bund, Ländern und Gemeinden, wobei es um die Verteilung von rund 90 Milliarden Euro gehen wird. Die neue Bundesregierung muss sich entscheiden, ob der bisherige Weg der Bevorzugung von Städten dabei weiterverfolgt wird, oder ob auf die Chancengleichheit für den ländlichen Raum mehr Wert gelegt wird.
Im geltenden Finanzausgleich von 2017 erhält Wien 1.382 Euro pro Einwohner, während Oberösterreich 1024 Euro pro Kopf bekommt. Dieser Höhergewichtung der Städte pro Einwohner geht auf die Wiederaufbaunotwendigkeiten nach dem 2. Weltkrieg zurück, wo viele Häuser und Infrastruktureinrichtungen in den Städten ruiniert waren. Heute ist die Situation aber umgekehrt. Städte sind im Wesentlichen saniert, das Infrastrukturangebot gut ausgebaut, während in vielen ländlichen Gebieten dringender Bedarf am Ausbau von Infrastruktur – wie Straße, Busverkehr, digitale Netze – besteht, wodurch der Zuzug in die Städte naturgemäß zunimmt.
Gleichzeitig zeigen Umfragen, dass mehr als 60 Prozent der Bevölkerung lieber am Land oder in Kleinstädten leben wollen. Das Ziel des neuen Finanzausgleiches sollte daher sein:
• Höhere Steuerautonomie für Bundesländer, die die Gemeinden beim Infrastrukturausbau unterstützen können, wie dies auch schon von Niederösterreichs LH Johanna Mikl-Leitner vorgeschlagen wurde
• Gleichwertigkeit der Einwohner von kleineren Gemeinden mit den Einwohnern von Städten
Eine Stärkung der Gemeinden würde bedeuten:
• Besser Klimabilanz, da der Zuzug in die Städte und das Pendlertum abnehmen würden
• Günstige Wohnungspreise in den Städten
• Verhinderung der Verwaldung in Randgebieten
„Der kommende Finanzausgleich bietet große Chancen, die Entwicklung des ländlichen Raumes zu fördern, und damit sowohl dem Wunsch der Bevölkerung als auch dem Umweltschutzgedanken zu entsprechen“, meint Kurt Pieslinger, Geschäftsführer der Initiative Wirtschaftsstandort OÖ (IWS).