24. August 2019
„Die bessere wirtschaftliche Nutzung von Baulücken, historischen Altbauten und denkmalge-schützten Objekten könnte den rasanten Bodenfraß allein für Wohnzwecke um bis zu zehn Prozent vermindern“, stellt Gottfried Kneifel, Geschäftsführer der Initiative Wirtschaftsstandort OÖ (IWS), fest.
In Österreich stehen derzeit 37.731 unbewegliche Denkmale rechtskräftig unter Denkmalschutz. 12.500 Objekte sind Eigentum von Privatpersonen, 10.900 Objekte befinden sich im Besitz von Gemeinden, 10.100 Objekte gehören verschiedenen Religionsgemeinschaften – wie Katholische und Evangelische Kirche, Stifte, Klöster, etc. Die Thematik ist auch deshalb aktuell, da durch eine Vielzahl von Gesetzen und Normen der Druck auf die Eigentümer, Planer und Verantwortlichen laufend wächst — Energiesparverordnungen, Baunormen oder fehlende steuerliche Anreize für Eigentümer.
Georg Spiegelfeld-Schneeburg, Präsident der Gesellschaft für Landeskunde und Denkmalpflege: „Bürokratie und Kostenrisiko müssen soweit minimiert werden, dass Investoren sich eher für die Nutzung eines denkmalgeschützten Objektes entscheiden, statt an der Peripherie einer Stadt landwirtschaftlichen Boden zu verbrauchen.“ Derzeit wird in Österreich täglich eine Fläche von rund 20 Hektar verbaut – das ist vergleichbar mit der Fläche von 30 Fußballplätzen. Diese Entwicklung ist dynamischer als das Bevölkerungswachstum von knapp einem Prozent. Die Erhaltung des baukulturellen Erbes ist nicht nur ein Zeichen gegen die fortschreitende Bodenversiegelung, es wäre auch ein wesentlicher Beitrag für produktive Arbeitsplätze, weil lohnintensiv, sowie für die Nutzung bestehender Infrastruktur und für eine Belebung von Orts- und Stadtkernen.
Vier Punkte für Nachhaltigkeit
Wenn jemand in ein Denkmal investiert, muss die Liebhaberei-Vermutung abgeschafft werden.
Geltendmachung von Sonderausgaben für den Eigentümer, wenn er in ein Denkmal investiert. Begründung: Beide Punkte sind nachweislich ein Investitionsförderprogramm für das österreichische Qualitäts-Handwerk mit Jobsicherung und Neuschaffung von Arbeitsplätzen.
Wenn der Eigentümer eines Denkmals zu wenig Kapital für die Erhaltung desselben hat, braucht es ein Investitionssicherungsprogramm, das Kredite garantiert, wenn diese in die Denkmalpflege fließen.
Die Abschaffung der Grundsteuer, diverser Lustbarkeitsabgaben und anderer die Liegenschaft benachteiliegenden Abgaben für denkmalgeschützte Objekte.