DR. CHRISTOPH LEITL
18. September 2017
„Unser kulturelles Erbe ist ein maßgeblicher und unverzichtbarer Bestandteil unse-rer gemeinsamen europäischen wie auch lokalen Identität“, erklärt Gottfried Kneifel, Geschäftsführer der Initiative Wirtschaftsstandort OÖ (IWS), hinsichtlich des bevor-stehenden „Europäischen Jahres des kulturellen Erbes 2018“.
Man stelle sich unser Österreich ohne denkmalgeschützte Bauten vor? Was wäre Österreich ohne Salz-burger Festung, ohne Linzer Hauptplatz mit Dreifaltigkeits-Säule, Enns ohne Stadt-turm, Graz ohne Uhrturm oder Wien ohne Innenstadt mit dem Stephansdom, Rat-haus, Hofburg und Parlament?
In Österreich stehen klaut Auskunft des Bundeskanzleramtes mit Stichtag März 2016 exakt 37.731 unbewegliche Denkmale rechtskräftig unter Denkmalschutz. Die aktuelle Zuordnung dieser Baudenkmäler nach Eigentumsverhältnissen ergibt sich aus einer Schätzung des Jahres 2011: Rund 12.500 Objekte sind Eigentum von Privatpersonen, 10.900 Objekte befinden sich im Besitz von Gemeinden, 10.100 Objekte gehören verschiedenen Religionsgemeinschaften – wie Katholische und Evangelische Kirche, Stifte, Klöster, etc. Der Rest verteilt sich auf die öffentliche Hand sowie auf Firmeneigentum. Dies bedeutet, dass sich noch immer der größte Anteil von denkmalgeschützten Objekten in Verantwortung von Privatpersonen befindet. Allerdings gelten für die Privaten ähnliche Herausforderungen wie für die anderen Eigentümergruppen.
Diese denkmalgeschützten Gebäude sind wichtige Bestandteile der österreichischen Identität, die unser Land so attraktiv macht und die Gesellschaft zusammenhält. Deshalb hat die Initiative Wirtschaftsstandort OÖ (IWS) gemeinsam mit der Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), dem österreichischen Burgenverein und der Burghauptmannschaft Österreichs unter Federführung der Agentur Kovar & Partners ein Konzept mit den wichtigsten Eckpunkten zur besseren Verwertung bestehender Bausubstanz zusammengestellt. Ausgehend von der Marktsituation, was man erwirtschaften kann, wenn man ein denkmalgeschütztes Objekt zur Marktreife saniert, muss man Lösungen anbieten, wie man solche Baudenkmäler individuell bewerten und entsprechend fördern kann. Dazu braucht es einen Schulterschluss zwischen den Eigentümern einerseits und dem Bundesdenkmalamt, den Gemeinden und den Bundesländern (Bauordnung, Wohnbauförderung) auf der anderen Seite.
Die Sanierung von denkmalgeschützten Bauten ist
für Staat und Gesellschaft mehrfach interessant …
o weil damit die Identität und die Regionalität unserer Landschaft und Architektur gefördert werden.
o weil damit besondere Akzente und Attraktionen für den Österreich-Tourismus gesetzt werden.
o weil damit weniger Bauland „auf der grünen Wiese“ in Anspruch genommen werden muss.
o weil damit keine neue Infrastruktur wie Straßen, Kanal-, Wasser-, Energie- und Telekommunikations-Anschlüsse von der öffentlichen Hand errichtet werden müssen.
o weil damit besondere Impulse für Arbeit und Beschäftigung geschaffen werden.
o weil wir damit unserer Verantwortung gegenüber unserem „Baukulturellen Erbe“ gerecht werden.
Dr. Georg Spiegelfeld-Schneeburg
Die Thematik ist auch deshalb aktuell, da durch eine Vielzahl von Gesetzen und Normen der Druck auf die Eigentümer, Planer und Verantwortlichen laufend wächst (Energiesparverordnungen, Baunormen, fehlende Bauerleichterungen, fehlende steuerliche Anreize für Eigentümer, etc.). Ziel muss es sein, Problemlagen auch im internationalem Vergleich aufzuzeigen und konkrete Lösungs- und Verbesserungsvorschläge zu präsentieren.
Konkrete Forderungen zur Denkmalpflege
1. Wenn jemand in ein Denkmal investiert, muss die Liebhaberei-Vermutung abgeschafft werden – und es muss sogar festgelegt werden, dass es keine Liebhaberei sein kann, wenn das Bundesdenkmalamt bestätigt, dass die Investition im Sinne der Denkmalpflege war, um nicht nachträglich steuerrelevante Betriebsausgaben zu verlieren.
2. Geltendmachung von Sonderausgaben in unbegrenzter Höhe für den Eigentümer ermöglichen, wenn er in ein Denkmal investiert. Begründung: Beide Punkte sind nachweislich ein Investitionsförderprogramm für das österreichische Qualitäts-Handwerk mit Jobsicherung und Neuschaffung von Arbeitsplätzen.
3. Wenn der Eigentümer eines Denkmals zu wenig Kapital für die Erhaltung desselben hat und auf Fremdkapital angewiesen ist, braucht es ein Investitionssicherungsprogramm, das Kredite garantiert, wenn diese in die Denkmalpflege fließen und dadurch der Eigentümer zu Bestkonditionen kommen kann.
4. Die Abschaffung der Grundsteuer, diverser Lustbarkeitsabgaben und anderer die Liegenschaft benachteiliegenden Abgaben für denkmalgeschützte Objekte, weil beispielsweise Gemeinden oftmals Werbung mit Denkmälern betreiben und damit einen direkten Beitrag zur Denkmalpflege beitragen würden.
Alle diese Maßnahmen wären für die öffentlichen Finanzen auf Grund des erzielten Mehr an Handwerksarbeit und den damit automatisch verbundenen Abgaben mehr als Aufkommensneutral, ja sogar ein Geschäft für die Gemeinschaft.
Spiegelfeld-Schneeburg: „Bürokratie und Kostenrisiko müssen soweit minimiert werden, dass Investoren sich eher für die Nutzung eines denkmalgeschützten Objektes entscheiden, statt an der Peripherie einer Stadt landwirtschaftlichen Boden zu verbrauchen.“
Derzeit wird in Österreich täglich eine Fläche von rund 20 Hektar verbaut – das ist vergleichbar mit der Fläche von etwa 30 Fußballplätzen. In den vergangenen 15 Jahren wurden laut Statistik Austria um rund 24 Prozent mehr an Flächen verbaut. Diese Entwicklung ist dynamischer als das Bevölkerungswachstum von nicht einmal neun Prozent.
Fakten zur Studie:
Die Initiative Wirtschaftsstandort OÖ, die Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), der Österreichische Burgenverein und die Burghauptmannschaft Österreich haben gemeinsam die Studie in Auftrag gegeben.
Das Ziel: Bessere rechtliche Rahmenbedingungen für Baudenkmäler zu erreichen.
Die rund 35 Seiten umfassende Studie wurde von der Wiener Unternehmensberatung Kovar & Partners durchgeführt.
Befragt wurden Fachleute, Planer, Wissenschaftler, Bauunternehmer, Projektmanager, Eigentümer und Behördenvertreter, die mit der Sanierung und Erhaltung von denkmalgeschützten Bauten befasst sind.
PDF Download:
“Kovar&Partners”-Bericht zu Baudenkmälern