21. September 2019
Gerade rechtzeitig zum bevorstehenden „internationalen Tag des Denkmals“ am 29. September hat der OÖ. Landtag eine Initiative an die Bundesregierung beschlossen, die richtungsweisend nicht nur für den Besuch der sogenannten “Todesstiege” im ehemaligen Konzentrationslager Mauthausen werden kann, sondern auch für den Besuch von allen denkmalgeschützten Bauten in ganz Österreich. „Damit wird auch eine langjährige Forderung der IWS-Konzeptarbeit zur Erhaltung historischer Bauten erfüllt, denn es ist Menschen auch zuzumuten, vor die eigenen Füße zu schauen,“ stellte dazu Gottfried Kneifel, Geschäftsführer der Initiative Wirtschaftsstandort OÖ (IWS), fest.
Betretungsverbot für “Todesstiege” im ehem. Lager Mauthausen könnte fallen
Bekanntlich ist die “Todesstiege” im Lager Mauthausen für Besucher gesperrt, weil sie den modernen und aktuellen Sicherheitsstandards nicht mehr entspreche. Für Eigentümer sowohl aus privatem als auch öffentlichem Bereich – wie im konkreten Fall “Todesstiege” – besteht somit ein Haftungsrisiko, wenn es zu Schäden bei der Benützung der Anlagen kommt. Dies führe in den meisten Fällen zu einer vorbeugenden Sperre der denkmalgeschützten Gebäude und Anlagen. Dem stehe allerdings das öffentliche Interesse an der Besuchsmöglichkeit und Benutzung dieser Anlagen entgegen. Allerdings stehe unwidersprochen fest, dass Besuchern bewusst ist, dass sie beim Besuch und der Besichtigung von denkmalgeschützten Anlagen nicht in jeder Hinsicht auf alle modernen Sicherheitsstandards vertrauen können.
„Prinzip Eigenverantwortung“ in das Haftungsrecht
IWS-GF Kneifel verweist dazu auch auf das Haftungsrechts-Änderungsgesetz, das anlässlich des tragischen Unfalls auf einer Tiroler Alm zu einer Änderung des § 1320 ABGB mit dem „Prinzip Eigenverantwortung“ ergänzt wurde. Bereits damals – so steht es im Resolutionstext des oö. Landtages, den Landtagspräsident Viktor Sigl bereits dem Bundeskanzleramt übermittelt hat, wurde im Begutachtungsverfahren auf die vergleichbare Problematik bei denkmalgeschützten Gebäuden und Anlagen hingewiesen und eine Reform – leider erfolglos – angeregt. Oft können moderne Normen bei denkmalgeschützten Anlagen und historischen Bauten nicht erfüllt werden, weil dies aus Gründen der originären Erhaltung und der kunst- und kulturgeschichtlichen Bedeutung gar nicht möglich oder erwünscht ist.
Deshalb empfiehlt der OÖ. Landtag, dass „bei der Erarbeitung und Novellierung von technischen Standards verstärkt auf Ausnahmeregelungen für Denkmäler und historische Bauten geachtet werden soll.
„Das Kuratorium der Initiative Wirtschaftsstandort OÖ dankt dem OÖ. Landtag für diesen Initiativantrag und hofft auf eine möglichst rasche Ergänzung des Denkmalschutzgesetzes nach dem Vorbild der Regelung nach der Kuh-Attacke in Tirol sowie eine Novellierung des Haftungsrechts-Änderungsgesetzes, um durch Ausnahmeregelungen bei technischen Normen und Standards Bürgermeistern und Behördenleitern zu helfen, etwaige Haftungsrisiken zu vermeiden“, so Kneifel.